Kantonale Mitarbeitende erhalten ab 2025 mehr Ferien
Die SP-Fraktion beantragte, dass nicht nur Verwaltungsangestellte, sondern auch Lehrpersonen ihre Treueprämien in Form von unbezahlten Urlaubstagen beziehen können. Obwalden sei der einzige Zentralschweizer Kanton, der diese Option nicht zur Verfügung stelle, sagte Josef Allenbach.
Er argumentierte, dass dies einerseits die Arbeitgeberattraktivität des Kantons steigern würde und andererseits für Arbeitgeber finanziell interessant sein könnte, da Stellvertretungen weniger kosteten.
Martin Hug (FDP), Präsident der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission meinte, dass es wichtig sei, das Wohl der Kinder in der Vordergrund zu stellen und sie nicht mit vielen verschiedenen Lehrkräften zu konfrontieren. Hanspeter Scheuber (CSP) hielt dieses Argument nicht für stichhaltig. Bereits heute seien die Kinder mit Stellvertretungen konfrontiert, wenn die Lehrpersonen krankheitshalber ausfielen.
Das Kantonsparlament lehnte den Antrag mit 36 zu 16 Stimmen und einer Enthaltung ab.
Neu fünf statt vier Ferienwochen
Die SP stellte weiter den Antrag, die Ferienansprüche sowie die jährliche Arbeitszeit der Lehrpersonen aus dem Nachtrag zu streichen und in der Lehrpersonenverordnung zu regeln. Dies mit der Begründung, dass die «rein technische» Änderung keinen Einfluss auf das reale Arbeitspensum der Lehrpersonen hätte, da die Wochenlektionen unverändert bleiben.
In einer ersten Lesung hatte das Kantonsparlament beschlossen, die Ferien der kantonalen Mitarbeitenden bis zum 20. Lebensjahr von 25 auf 30 Tage und ab 21 Jahren von 20 auf 25 Tage zu erhöhen. Ab 50 Jahren sollen die Mitarbeitenden 28 Tage erhalten.
Laut Annemarie Schnider (SP) sei eine Reduktion der Arbeitszeit für Lehrpersonen nicht möglich, ohne dass die Unterrichtsqualität darunter leide. Auch Josef Allenbach (SP) wollte von der Regierung wissen, wie die Arbeitsstunden wegfallen könnten, ohne Konsequenzen für Schüler und Lehrpersonen. Die Zahlen auf dem Papier seien nicht nachvollziehbar und auch nicht umsetzbar. Viel mehr müsse mit Entlastungslektionen gearbeitet werden.
Bildungsvorsteher Christian Schäli (CSP) sagte, dass der Antrag gesetzessystematisch nicht durchdacht sei. Bei einer Annahme bestehe das Risiko, dass die Lehrpersonen ab Januar 2025 mit weniger Ferien dastehen als die Verwaltungsangestellten. Dieses Risiko wolle er nicht tragen. Die Arbeitsbedingungen und Wochenlektionen der Lehrpersonen waren und seien auch heute noch Themen, welche in Prüfung seien.
Das Kantonsparlament lehnte den Antrag mit 43 zu 6 Stimmen und 4 Enthaltungen ab. Der Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz wurde an der Schlussabstimmung mit 49 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung gutgeheissen.
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(sda)