Keine neuen Quagga-Muschel-Nachweise in Zentralschweizer Seen
Im Sommer 2024 wurden erstmals Quagga-Muscheln im Zuger-, Alpnacher- und Zürichsee beobachtet. Um die Situation in den übrigen Seen der Zentralschweiz zu erfassen, haben die Zentralschweizer Kantone Seewasserproben mittels der eDNA-Methode auf das Vorkommen von Quagga-Muscheln analysieren lassen. Dies meldet «Umwelt Zentralschweiz» der Zentralschweizer Regierungskonferenz in einer Mitteilung.
Herkunft: Schwarzes Meer
Die Quagga-Muschel stammt ursprünglich aus dem Gebiet des Schwarzen Meeres und hat sich seit 2014, als sie erstmals in der Schweiz nachgewiesen wurde, in mehreren grossen Schweizer Seen angesiedelt (Genfer-, Neuenburger-, Bieler- und Bodensee). Einmal im Gewässer etabliert, verändert sie die Artenzusammensetzung stark, was sich negativ auf das aquatische Ökosystem auswirkt. Des Weiteren verursacht die Quagga-Muschel grosse Schäden an Infrastrukturen wie Trinkwasserversorgungen und Heizsystemen, da die mikroskopisch kleinen Larven leicht in die Rohre gelangen, sich dort ansetzen und diese mit der Zeit verstopfen.
Ergebnisse und Massnahmen
Während im Ägeri-, Sempacher-, Baldegger-, Rot-, Lauerzer-, Sihl-, Wägitaler-, Hirschlen-, Lungerer- und Sarnersee keine Quagga-Muscheln nachgewiesen werden konnten, haben sich die Befunde aus Zuger- und Vierwaldstättersee grundsätzlich bestätigt. Einige Proben aus dem Zürich- und Vierwaldstättersee waren trotz bestätigter Funde nicht positiv, was darauf hindeutet, dass die eDNA-Methode nicht in jedem Fall das Vorhandensein einer Art nachweist.
Die Ergebnisse aus der aktuellen Analyse unterstreichen die Wichtigkeit, mit geeigneten Massnahmen, die bisher noch nicht betroffenen Seen vor der Quagga-Muschel und weiteren invasiven gebietsfremden Arten zu schützen. Seit August bzw. September 2024 gilt in den Kantonen Bern, Luzern, Zug, Schwyz, Uri, Ob- und Nidwalden die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht.
Quelle: ZüriNews / Quaggamuschel beschert Bootreinigungs-Firmen und Wasserwerken viel Aufwand / Beitrag vom 5. August 2024
Dieses System lässt eine Einwasserung in ein neues Gewässer erst zu, wenn das Schiff zuvor in einem autorisierten Betrieb fachgerecht gereinigt wurde. Zusätzlich werden laufend weitere Gewässernutzende wie Trinkwasserwerke, Stand-Up-Paddlerinnen, Taucher usw., zu den Ergebnissen und deren Mithilfe informiert und sensibilisiert. Vermutlich wird in Zukunft auch das Gewässermonitoring intensiviert.
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(red.)