9 Tote Schafe in Ursern: Uri gibt Wolf zum Abschuss frei
In einer Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion heisst es, dass auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche Schmidigen, im Grenzgebiet der Gemeinden Hospental und Realp, am 9. Oktober mindestens neun Schafe Opfer eines Wolfsrisses wurden. Da die Kantone eine Abschussbewilligung für einzelne, nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe erteilen dürfen, macht der Kanton Uri von dieser Klausel nun Gebrauch. Ein erheblicher Schaden durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet mindestens sechs Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden, nachdem bereits früher Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren.
Da sich im Kanton Uri in den letzten Jahren mehrere Wolfsrisse ereigneten, ist der gesamte Kanton «Wolfspräsenzgebiet». Da die besagte Nutzfläche durch einen elektrifizierten Zaun geschützt wird, gilt sie aus Sicht des Kantons als «zumutbar schützbare Fläche» und damit die Schadensschwelle von mindestens sechs getöteten Nutztieren.
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Man rechne nun mit weiteren Übergriffen, weswegen man nun die Abschussbewilligung erteilt habe. Diese ist auf 60 Tage befristet, respektive bis auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen im Abschussperimeter keine Nutztiere mehr weiden. Der Abschussperimeter entspricht dem Streifgebiet des schadenstiftenden Wolfs im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Ursern.
Vollzogen werden soll die Abschussverfügung durch die Abteilung Jagd des Amts für Forst und Jagd. Mit dem Abschuss werden primär die kantonalen Organe der Wildhut und allenfalls speziell bezeichnete Jäger beauftragt.