Corona-skeptischer Arzt aus Ebikon steht vor Gericht
Andreas Heisler ist kein Unbekannter. Der Hausarzt aus Ebikon ist während der Corona-Pandemie prominent mit skeptischen Haltungen in Erscheinung getreten. Sei es an Veranstaltungen von Corona-Skeptikern, bei Demonstrationen vor Schulen oder auch bei den «Abendspaziergängen» in Luzern. Für Letzteres musste Heisler bereits im vergangenen August vor dem Luzerner Kriminalgericht erscheinen. Und wurde rechtskräftig verurteilt.
Keine Maske und keine Regeln
Beim Gerichtstermin am Montag in Hochdorf geht es um Vergehen, die der Hausarzt zu Beginn des Jahres 2021 in seiner Praxis begangen haben soll. Ihm wird «vorsätzliche, mehrfache Widerhandlung gegen die Epidemiengesetzgebung» vorgeworfen, wie es im Strafbefehl heisst. Heisler soll «in Anwesenheit seiner Angestellten, von Patienten sowie der Polizei keine Hygienemaske» getragen haben. Dies, obschon er die damals geltenden Vorschriften bezüglich der Maskenpflicht gekannt haben soll. Ausserdem soll er seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sein, die Maskenpflicht in seiner Arztpraxis durchzusetzen.
Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb, dass Andreas Heisler mit einer Busse von 1000 Franken bestraft werde und die Verfahrenskosten zu tragen habe.
Keine Maske, keine Bewilligung – oder doch?
Der massnahmenkritische Arzt war im Herbst 2020 zum ersten Mal aufgefallen. Er trat an Corona-Demonstrationen auf, ganz zum Leidwesen seiner Angestellten. Viele von ihnen kündeten und seine Praxis in Ebikon musste vorübergehend geschlossen werden.
Im Frühjahr 2021 waren es dann nicht die Angestellten, sondern der Kanton Luzern, der Heislers Widerstand gegen die Corona-Massnahmen stoppte. Ihm wurde vorsorglich seine Bewilligung entzogen. Dies wiederum veranlasste mehrere Hundert Personen, ihre Solidarität mit dem Arzt kundzutun.
Quelle: PilatusToday
Heisler selber liess sich vom Entzug seiner Bewilligung nicht beirren und erkämpfte sie sich zurück. Anfang Juli 2021 konnte er seine Praxis wieder öffnen.
Weil Heisler 2021 an den wiederholt durchgeführten «Abendspaziergängen» in Luzern teilnahm, wurde er bereits im August 2022 vom Bezirksgericht Luzern rechtskräftig verurteilt und musste eine Busse von 500 Franken bezahlen.
Quelle: Tele1