Zentralschweiz
Luzern

Luzerner Badis sollen Zugang für Menschen im Rollstuhl vereinfachen

Inklusion

Luzerner Badis sollen barrierefreie Zugänge zum See erhalten

8. Juli 2024, 19:09 Uhr
Der Seezugang in der Luzerner Ufschötti soll barrierefrei werden. (Archivbild)
© KEYSTONE/PATRICK HUERLIMANN
In den Stadtluzerner Badis ist der See für stark gehbehinderte Menschen und Menschen im Rollstuhl nicht zugänglich. Das soll sich ändern, denn diese Beeinträchtigung der persönlichen Bewegungsfreiheit ist laut Stadtregierung nicht mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu vereinbaren.

Die Stadtregierung nimmt den Vorstoss von Marco Müller (Grüne-Fraktion) entgegen, wie aus der am Montag veröffentlichten Stellungnahme hervorgeht.

Seezugang in Luzern nur schwer möglich

Müller bemängelt, dass Menschen mit gewissen körperlichen Behinderungen der Zugang zum See nicht oder nur unter stark erschwerten Bedingungen möglich sei. Es gebe keine barrierefreien Zugänge. Er fordert, dass für Menschen im Rollstuhl oder mit einer Gehbehinderung der Zugang in der Tribschenbadi, im Lido und in der Ufschötti verbessert werde.

Nach Überprüfung der Seezugänge in der Stadt Luzern stellte der Stadtrat, wie die Regierung der Stadt Luzern genannt wird, fest, dass stark gehbehinderten Menschen und Menschen im Rollstuhl der Zugang zum Vierwaldstättersee ohne fremde Hilfe nicht möglich ist, wie er in der Stellungnahme schreibt.

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Diese Beeinträchtigung ihrer persönlichen Bewegungsfreiheit sei nicht mit der Behindertenrechtskonvention zu vereinbaren, so der Stadtrat. Er sehe sich deshalb in der Pflicht, diesbezüglich Verbesserungen zu erwirken.

Kosten bis zu 50'000 Franken für Installation

Der finanzielle Aufwand für Anpassungen an den drei im Postulat, in dieser Form wurde der Vorstoss eingereicht, genannten Zugängen zum See ist nach Ansicht des Stadtrates «vertretbar». Er rechnet mit Kosten für die Beschaffung und die Installation der Hilfsmittel zwischen 5000 und 50’000 Franken. Hinzu komme ein künftiger jährlicher Betrag von rund 5000 Franken für den Unterhalt jeder Anlage. Zudem müssten verschiedene betriebliche und rechtliche Fragen noch genauer analysiert werden.

(sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 8. Juli 2024 19:09
aktualisiert: 8. Juli 2024 19:09