Luzerner Regierung hält bei Covid-Geldern an Gewinnrückzahlung fest
Durch Steuergelder sollen keine Gewinne finanziert werden, hält die Regierung in ihrer Antwort vom Dienstag fest. Unternehmen, die Covid-19-Härtefallgelder erhalten hätten und in den Krisenjahren Gewinne machten, sollen deswegen die Gelder bis zur Höhe des erwirtschafteten Gewinns zurückzahlen.
Die Kantonsregierung stellt sich damit gegen die Kommission Wirtschaft und Abgaben (Wak). Diese will einen Teil der Unternehmen von der «bedingten Gewinnrückzahlung» befreien. Sie begründet ihr Eingreifen zugunsten der Unternehmen mit der «Stärkung des Vertrauens in den Kanton als verlässlichen Partner».
Heisst das Kantonsparlament am Dienstag den Vorstoss gut, müsste der Kanton auf Rückzahlungen von 7 Millionen Franken verzichten. Betroffen sind Betriebe mit einem Umsatz von unter 5 Millionen Franken.
(sda)
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