Zentralschweiz
Luzern

Luzerner Regierung hält bei Covid-Geldern an Gewinnrückzahlung fest

Vorstoss abgelehnt

Luzerner Regierung hält bei Covid-Geldern an Gewinnrückzahlung fest

10. September 2024, 09:15 Uhr
Eine Luzerner Altstadtbeiz am 27. Februar 2021: Restaurants mussten während der Coronapandemie eine Zeitlang geschlossen bleiben. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Luzerner Regierung hält am Grundsatz fest, dass mit den an Unternehmen ausbezahlten Covid-Härtefallgeldern keine Gewinne finanziert werden sollen. Er lehnt einen als dringlich erklärten Vorstoss einer Parlamentskommission ab, die Ausnahmen forderte.

Durch Steuergelder sollen keine Gewinne finanziert werden, hält die Regierung in ihrer Antwort vom Dienstag fest. Unternehmen, die Covid-19-Härtefallgelder erhalten hätten und in den Krisenjahren Gewinne machten, sollen deswegen die Gelder bis zur Höhe des erwirtschafteten Gewinns zurückzahlen.

Die Kantonsregierung stellt sich damit gegen die Kommission Wirtschaft und Abgaben (Wak). Diese will einen Teil der Unternehmen von der «bedingten Gewinnrückzahlung» befreien. Sie begründet ihr Eingreifen zugunsten der Unternehmen mit der «Stärkung des Vertrauens in den Kanton als verlässlichen Partner».

Heisst das Kantonsparlament am Dienstag den Vorstoss gut, müsste der Kanton auf Rückzahlungen von 7 Millionen Franken verzichten. Betroffen sind Betriebe mit einem Umsatz von unter 5 Millionen Franken.

(sda)

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Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 10. September 2024 09:15
aktualisiert: 10. September 2024 09:15
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