Zentralschweiz
Luzern

Luzerner Regierung lehnt SP-Einsprache gegen Abstimmung zu Steuergesetz ab

Steuergesetzrevision

Luzerner Regierung lehnt SP-Einsprache gegen Abstimmung zu Steuergesetz ab

11. September 2024, 14:43 Uhr
Der Luzerner Nationalrat und SP-Präsident David Roth kritisiert die Abstimmungsunterlagen des Kantons Luzern zur Steuergesetzrevision als «intransparent». (Archivaufnahme)
© Keystone
Geht es nach der SP, soll die Abstimmung zur Luzerner Steuergesetzrevision 2025 verschoben werden. Nun kommt die Luzerner Regierung jedoch zum Schluss, dass die Informationen zur Abstimmung offen und ausgewogen erfolgten und lehnt deshalb die Einsprache der SP ab.

In einer Mitteilung vom 3. September kritisierte die SP, dass in der Botschaft zur Abstimmung vom 22. September die effektiven Kosten der Steuersenkungen nicht ersichtlich seien. Die Steuerausfälle würden mit den Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer vermischt. Die SP ist zudem der Ansicht, dass in der Abstimmungsbotschaft die Gegenargumente zu kurz kommen. (PilatusToday berichtete)

Bericht sei sachlich und ausgewogen

Nun hat die Luzerner Regierung die Anträge der Einsprache geprüft. «Zusammenfassend führt der Regierungsrat in seinem Entscheid aus, dass die behördliche Information im Abstimmungsbericht sachlich und ausgewogen ist», so die Staatskanzlei Luzern in einer Mitteilung. Die Höhe der gesamten Steuerausfälle und Kosten würden genannt werden und es werde in der Botschaft explizit darauf hingewiesen, dass die dargestellten Zahlen auf Schätzungen zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Revision basieren und dass Änderungen möglich sind.

Regierung weist die Absprache ab

Der Abstimmungsbericht weise ausserdem auf potenziell deutlich höhere Mehreinnahmen im Zusammenhang mit der OECD-Mindeststeuer hin. Zudem wird die Absicht betont, die Beteiligung der Gemeinden an diesen Mehreinnahmen innerhalb von fünf Jahren oder, falls erforderlich, auch früher zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzulegen. All dies wurde in einer Medienmitteilung transparent dargestellt, so die Staatskanzlei Luzern.

Eine Verletzung der freien Meinungsbildung der Stimmberechtigten sei vorliegend nicht erkennbar, hält der Regierungsrat zusammenfassend fest. Er weist die Einsprache ab. Der Einspracheentscheid kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

SP zieht Beschwerde ans Bundesgericht weiter

Wie die SP Kanton Luzern am Mittwochnachmittag mitteilt, wird sie das auch tun. Sie kritisiert den Entscheid der Kantonsregierung. Es sei wenig überraschend, dass die Regierung ihre eigene Abstimmungsbotschaft für sachlich und ausgewogen hält. Die SP sei nach wie vor der Meinung, dass die Darstellung der Pro- und Kontra-Argumente in den Abstimmungsunterlagen stark unausgewogen ist.

(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 11. September 2024 10:33
aktualisiert: 11. September 2024 14:43