Luzerner Regierung will keine Debitkarten für geflüchtete Personen
Die Asylsozialhilfe ist der Sozialhilfe der einheimischen Bevölkerung nicht gleichgestellt, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme vom Dienstag auf einen Vorstoss. Je nach Unterbringung und Personenkategorie erhalte jede Asylsuchende und jeder Asylsuchende monatlich zwischen 380 und 685 Franken. Nach Abdeckung der Grundbedürfnisse blieben nur geringfügige Beträge übrig.
Bundesrat soll Idee prüfen
Eine Einführung von Bezahlkarten nur im Kanton Luzern hält die Regierung nicht für zielführend. Viel mehr könne die gewünschte Wirksamkeit bei einer schweizweiten Einführung entfaltet werden, teilt die Kantonsregierung mit. Eine entsprechende Forderung sei im Juni 2024 im Ständerat angenommen worden.
Der Bundesrat wird im Vorstoss aufgefordert, die Vor- und Nachteile einer Bezahlkarte aufzuzeigen. Die Luzerner Kantonsregierung empfiehlt deshalb abzuwarten und beantragt dem Kantonsparlament, den Vorstoss teilweise erheblich zu erklären.
SVP-Vorstoss nach Beispiel von Deutschland
Der Vorstoss stammt aus der Feder der SVP-Fraktion. Diese wies daraufhin, dass in manchen Bundesländern in Deutschland bereits Bezahlkarten eingeführt wurden. Die Partei befürchtet unter anderem, dass durch die flächendeckende Einführung in Deutschland mehr Asylsuchende in die Schweiz ausweichen könnten.
(sda)
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