Spital Wolhusen: Gesetzliches Leistungsangebot bringt wenig
Quelle: Tele 1
Das Regionalspital Wolhusen verfügt über ein Einzugsgebiet von 70'000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der geplante Neubau für 110 Millionen Franken ist politisch unbestritten. Im Fokus steht aber seit Monaten das medizinische Leistungsangebot. Je breiter dieses ist, desto teurer. Und deshalb will sich die Regierung nicht festlegen und flexibel bleiben.
Das Kantonsparlament Luzern hat nun entschieden, dass es mehr Mitsprache will. Neu will das Parlament das Leistungsangebot abschliessend genehmigen. Bisher werden die Vorschläge des Spitalrates und der Spitalleitung lediglich zur Kenntnis genommen. Die Debatte im Kantonsparlament gestern dauerte zweieinhalb Stunden und war emotional.
Im Zentrum standen zwei Vorstösse. Jener der SVP wollte das Leistungsangebot im Spitalgesetz festschreiben, was aufgrund der finanziellen Mehrkosten eine Volksabstimmung zur Folge gehabt hätte. Und bei einem Nein in dieser Abstimmung wäre man in Wolhusen vor einem Scherbenhaufen gestanden. Der akzeptierte Vorstoss von SP und «Die Mitte» verlangt die bereits erwähnte abschliessende Genehmigung durch das Kantonsparlament. Auch hier ist zwar eine Gesetzesänderung nötig, diese kommt aber kaum vors Volk.
Das Spitalgesetz sieht vor, dass die Regierung jedem Spital einen Leistungsauftrag erteilt. Eigentlich müsste dies genügen, denn der operative Bereich ist Sache der Spitalleitung. Ein gesetzlich verankertes Leistungsangebot bringt wenig, auch nicht für ein Regionalspital Wolhusen.
Die so erhoffte vorgeschriebene Grundversorgung könnte trotzdem nicht garantiert werden. Gerade mit Blick auf die angespannte Personalsituation im Gesundheitswesen dürften grosse Zentrumsspitäler klare Vorteile haben, was die Wahl des Arbeitsortes betrifft. Nun wird bereits eine Volksinitiative angekündigt, um das medizinische Leistungsangebot für Wolhusen doch noch ins Gesetz zu hieven. Ob dies eine gute Idee ist, darf bezweifelt werden.
(usc)