Zentralschweiz
Luzern

Unzensiertes Video auf Facebook ist eigentlich nicht erlaubt

Nach Hoflädeli-Raub

Unzensiertes Video auf Facebook ist eigentlich nicht erlaubt

2. Februar 2022, 12:29 Uhr

Quelle: PilatusToday / David Migliazza

Das «Brisecker Hoflädeli» in Zell wurde am Montag ein weiteres Mal ausgeraubt. Erneut sind die Täter gut sichtbar auf den Überwachungsvideos zu sehen. In der Vergangenheit hat der Besitzer schon versucht, die Täter zu schnappen, indem er das Video unzensiert auf Facebook gestellt hat. Datenschützer warnen nun: Das ist so nicht erlaubt.

Eine Überwachungskamera in seinem Hofladen aufzustellen, stelle grundsätzlich kein Problem dar, sagt Hugo Wyler, Kommunikationsverantwortlicher der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Denn der Hofladen befinde sich, im Fall von Zell, auf dem privaten Grundstück des Besitzers. «Die Bedingung ist jedoch, dass auf die Überwachung auf jeden Fall gut sichtbar hingewiesen werden muss.»

Auch unmittelbar vor dem Hofladen sei das Aufstellen einer Überwachungskamera ohne Bewilligung noch erlaubt, so Wyler weiter. Das Filmen des öffentlichen Raumes, wie zum Beispiel des Trottoirs, sei jedoch nicht einfach so gestattet.

Öffentlicher Pranger auf Facebook ist problematisch

Der Besitzer des Hofladens hat einen Täter mit einem unzensierten Video auf Facebook gesucht. Das sei laut Wyler problematisch. Ohne die Einwilligung der zu sehenden Person darf ein Video nicht veröffentlicht werden. Da der mutmassliche Täter aber wohl kaum Anzeige bei der Polizei gegen den Hofladenbesitzer machen wird, muss dieser nichts befürchten.

Quelle: PilatusToday

«Die Aufnahmen können aber zu polizeilichen Zwecken gesichert beziehungsweise genutzt werden», so Wyler. Aufnahmen sind regelmässig zu sichten und bei Nichtgebrauch zu löschen. Der Zugang zum Videomaterial sei zudem auf berechtigte Personen einzuschränken.

Überwachungsvideos helfen Polizei bei Aufklärung

Die Luzerner Polizei bestätigt auf Anfrage, dass solche Überwachungsvideos bei manchen Fällen durchaus zur Aufklärung helfen können. Die Aufklärungsrate bei Ladendiebstählen betrug im Jahr 2020 rund 85 Prozent.

Diese Zahl stimmt zwar zuversichtlich – bei vielen Diebstählen sei die Aufklärung für die Luzerner Polizei jedoch nicht mit einem grossen Aufwand verbunden, so Polizeisprecher Urs Wigger: «Ein Beispiel: Wenn in einem Kaufhaus ein Security einen Ladendieb beim Klauen erwischt, wird das bei der Polizei als Diebstahl erfasst. Den Täter hat man dann aber schon gefasst.» Mit Hilfe von Überwachungsaufnahmen könne man die Tat aber sicher besser beweisen.

(van)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 2. Februar 2022 11:00
aktualisiert: 2. Februar 2022 12:29