Staatsanwaltschaft will Strafbefehl gegen Alpstaeg erlassen
Am Donnerstag wurde Alpstaeg von der Luzerner Staatsanwaltschaft brieflich darüber informiert, dass sie einen einseitigen Strafbefehl wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung erlassen will. Der FCL-Aktionär verkündet via Sprecher Wigdorovits, dass er diesen Strafbefehl nicht akzeptieren und den Fall vor Gericht ziehen werde.
«Materiell und rechtlich gibt es für einen solchen Strafbefehl keinen Grund», erklärt der Sprecher. «In diesem Fall hat sich leider die Befürchtung bewahrheitet, dass es für Bernhard Alpstaeg im medial und politisch aufgeheizten Umfeld von Luzern schwierig werden wird, fair und nach rechtlichen Kriterien beurteilt zu werden.»
(red.)