Stimmvolk könnte Windenergie-Projekt auf dem Stierenberg verhindern
Das Landschaftsbild des Stierenbergs erhalten, das Erholungsgebiet für die Bevölkerung sichern und den Lebensraum der Tiere schützen. Mit der Teilrevision der Ortsplanung betreffend Schutz- und Erholungszone Stierenberg will das Initiativkomitee das erreichen – auf Kosten der drei geplanten Windenergieanlagen.
Hinter dem Windenergie-Projekt steckt die Familie von Mitte-Nationalrätin Priska Wismer-Felder, beziehungsweise inzwischen die Windenergie Stierenberg AG. Die Politikerin bewirtschaftet auf dem Stierenberg einen landwirtschaftlichen Betrieb. Mit den Windenergieanlagen soll Strom aus der Region für die Region produziert werden. Das private Projekt würde auch einen Beitrag zur Energiestrategie 2050 des Bundes leisten.
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Bauten sollen Bäume nicht überragen
Dagegen, dass auf ihrem Hausberg bald Windräder stehen, reichte im Oktober 2020 ein Initiativkomitee die Gemeindeinitiative «Erhaltet den Stierenberg – keine Windkraftanlagen auf unserem Hausberg!» mit 549 beglaubigten Unterschriften ein. Wird die Initiative am Sonntag angenommen, hofft das Initiativkomitee, dass das der Schlussstrich unter dem Windenergie-Projekt wäre. Diese verlangt nämlich, dass Windkraftanlagen in der vorgeschlagenen Schutz- und Erholungszone auf dem Stierenberg verboten werden würden.
Weiter dürften Bauten und Anlagen die Baumkronen nicht wesentlich überragen. Ebenfalls müsste hinsichtlich Lage, Proportion, Form, Farbe und Material auf die landschaftlichen Gegebenheiten Rücksicht genommen werden. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Freizeit- und Sportaktivitäten würden weiterhin zulässig bleiben.
Teilrevision würde übergeordnetem Recht widersprechen
Der Rickenbacher Gemeinderat hat empfohlen, gegen die Initiative zu stimmen. Die kantonale Vorprüfung der Teilrevision der Ortsplanung betreffend der Schutz- und Erholungszone Stierenberg habe ergeben, dass die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung Rickenbach den kantonal- und bundesrechtlichen Vorgaben widerspricht. Zudem sei sie weder recht- noch zweckmässig und somit nicht genehmigungsfähig.
Davon, dass auch bei einer Annahme der Initiative das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, zeigen Aussagen des zuständigen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) von Regierungsrat Fabian Peter (FDP) in der «Luzerner Zeitung». Das Departement hat schon vor der Abstimmung klargestellt: «Falls die Gemeinde die Vorlage dennoch beschliessen und zur Genehmigung einreichen sollte, wird das BUWD dem Regierungsrat die Nichtgenehmigung beantragen.»
Sollte die Regierung die Schutzzone nicht genehmigen, obwohl die Initiative angenommen wird, kündigten die Windkraft-Gegner bereits an, man werde alle Möglichkeiten prüfen, um das zu verhindern und die Schutzzone doch noch zu realisieren.
Im September 2022 berichtete Tele 1 über den Bewilligungsprozess von Windkraftanlagen im Kanton Luzern
Quelle: Tele 1
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